Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten bei der gesamten Produktion. VW hat seinen ersten Jahresbericht vorgelegt, in dem zwei Verstöße gegen die Menschenrechte festgestellt wurden. Trotzdem gibt sich der Konzern insgesamt eine gute Bewertung.
VW hat zwei Verstöße gegen die Menschenrechte festgestellt, darunter Lohnsklaverei und Verwendung verbotener Chemikalien. Der umstrittene Standort in der chinesischen Provinz Xinjiang fällt nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. VW hat Maßnahmen zur Verbesserung der Risiken eingeleitet.
Schlussfolgerungen und Meinungen: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet größere Unternehmen zur Sorgfaltspflicht und Berichterstattung. Die EU hat ebenfalls ein Lieferkettengesetz beschlossen. VW zeigt, dass trotz Verstößen gegen Menschenrechte Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen werden.