Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat die Regelung für Limonaden geändert und es ist nun möglich, Limonaden auch mit weniger als sieben Prozent Zucker als solche zu bezeichnen. Dies beendet einen langjährigen Streit, der durch den Getränkehersteller Lemonaid ausgelöst wurde.
Laut den neuen Regeln dürfen Limonaden künftig auch mit weniger als sieben Prozent Zucker als Limonaden bezeichnet werden. Der Streit um den Mindestzuckergehalt wurde durch den Getränkehersteller Lemonaid ausgelöst, dessen Bio-Zitronen-Limonade mit einem Zuckergehalt von sechs Prozent nicht als Limonade verkauft werden sollte. Die Kommission, welche die Leitlinien erarbeitet, ist annähernd paritätisch besetzt mit Verbraucherschützern, Wissenschaftlern, Lebensmittelkontrolleuren und Wirtschaftsvertretern.
Die Regeländerung der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission beendet einen langjährigen Streit und ermöglicht es, Limonaden mit weniger Zucker als solche zu bezeichnen. Dies zeigt, dass die Anpassung von Regeln und Richtlinien im Lebensmittelbereich möglich ist und darauf reagiert werden kann, um Veränderungen und Entwicklungen in der Lebensmittelproduktion aufzugreifen.