Viele Menschen möchten ihre Familien mit einer Sterbegeldversicherung vor den hohen Kosten einer Trauerfeier schützen. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem bedeutenden Urteil entschieden, dass die Kosten der Beerdigung von der Steuer absetzbar sind.
Eine ältere Dame aus Westfalen hatte vorgesorgt und eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, um die Familie vor den Kosten der Trauerfeier zu schützen. Als das Bestattungsinstitut über 11.000 Euro in Rechnung stellte, sprang die Versicherung ein und übernahm knapp 6.900 Euro.
Das örtliche Finanzamt entschied, dass die Sterbegeldversicherung zum steuerpflichtigen Erbe gehörte. Dennoch erlaubte es den Erben, die vollen Kosten der Beerdigung von der Steuer abzusetzen. Diese Entscheidung wurde durch ein Urteil des Finanzgerichts Münster bestätigt. Der II. Senat des BFH gab den Hinterbliebenen recht und gestattete ihnen, die Kosten der Trauerfeier vollständig von der Steuer abzusetzen.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist eine Erleichterung für trauernde Angehörige, da sie die finanzielle Belastung im Zusammenhang mit den Kosten einer Trauerfeier mindert. Das Finanzgerichtsverfahren wird fortgesetzt, da der Fall an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen wurde.