Der Bundesgerichtshof bestätigt das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal. Berger wird für seine Rolle bei den Steuertricks verurteilt und muss eine hohe Geldstrafe zahlen.
Details und Fakten:
- Hanno Berger wurde zweimal schuldig gesprochen: zu 8 Jahren Haft vom Landgericht Bonn und zu 8 Jahren und 3 Monaten vom Landgericht Wiesbaden.
- Das zweite Urteil vom Landgericht Wiesbaden wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.
- Der Bundesgerichtshof bestätigte auch die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Taterträgen.
- Berger muss die Summe von 1,1 Millionen Euro an den Staat zahlen.
- Die Strafurteile gegen Berger sind rechtskräftig, weitere Verfahren laufen noch am Landgericht Bonn gegen andere Cum-Ex-Beteiligte.
Schlussfolgerungen und Meinungen:
Die Verurteilung und Bestätigung der Strafurteile gegen Hanno Berger zeigen die Ernsthaftigkeit der Justiz im Umgang mit Steuerbetrug und die Konsequenzen für die Beteiligten am Cum-Ex-Skandal.